Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) –
Bessere UX für alle User
Du fragst dich:
Ist das Thema Barrierefreiheit wirklich wichtig?
Wen betrifft das BFSG überhaupt?
Was muss ich jetzt unternehmen?
Unsere Lösung:
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, wird ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Inklusion gemacht. Denn fast jeder dritte Mensch in Deutschland profitiert von barrierefreien Angeboten. Was das BFSG für dich und dein Unternehmen bedeutet, erfährst du schnell und unkompliziert in einem wertvollen Orientierungsgespräch.
BFSG Check-In
Gemeinsam. Einfach. Barrierefrei.
Wir begleiten dich ganz unkompliziert – Schritt für Schritt. In einem 30-minütigen Orientierungsgespräch erhältst du eine erste Einschätzung zur Barrierefreiheit deiner aktuellen Website sowie konkrete Handlungsempfehlungen – falls diese notwendig sind.
Umfang
30 Minuten ehrliche Beratung
Remote via Microsoft Teams
Mit unseren UX/UI Experten
Handout als PDF
Unsere Agenda
1. Einführung
BFSG – Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Vorteile für dich und deine Zielkunden
2. Erste Einschätzung
So barrierefrei ist deine Website aktuell
3. Individuelle Fragen
Wir klären, was dir am Herzen liegt
Zudem erhältst du ein Handout mit allen wichtigen Infos zum Nachlesen als PDF.
Für eine detaillierte Analyse deiner spezifischen Situation und konkrete Handlungsempfehlungen sind wir jederzeit bereit. Wir unterstützen dich bei der Implementierung der WCAG 2.2-Richtlinien und helfen dir, deine digitalen Angebote zukunftssicher, inklusiv und gemäß der BFSG-Vorgaben zu gestalten.
Muss ich handeln?
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz zielt primär auf den B2C-Bereich ab. Betroffen sind Unternehmen, die:
Produkte oder digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten
Websites mit E-Commerce-Funktionen betreiben
Online-Terminbuchungssysteme zur Verfügung stellen
Und was ist mit B2B?
Während B2B-Angebote nicht explizit von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind, gibt es dennoch viele überzeugende Gründe, auch hier Barrierefreiheit zu implementieren.
Ist digitale Barrierefreiheit wirklich wichtig?
Ja! Denn fast jeder dritte Mensch in Deutschland profitiert von barrierefreien Angeboten. Dabei geht es längst nicht nur um Menschen mit offensichtlichen oder nicht erkennbaren Einschränkungen (z. B. Farbenblindheit). Auch temporäre Einschränkungen, situationsbedingte Barrieren oder altersbedingte Veränderungen machen deutlich, wie wichtig ein barrierefreier Zugang zu digitalen Angeboten ist.
Was ist zu tun, wenn mein Unternehmen betroffen ist?
Die Antwort ist einfach: Websites mit digitalen Dienstleistungen müssen die Richtlinien des BFSG erfüllen.
Unsere Empfehlung
Auch wenn die Norm (EN) 301549 derzeit "nur" die WCAG 2.1-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) vorschreibt: Bei unseren Empfehlungen orientieren wir uns direkt an den bereits aktualisierten WCAG 2.2-Richtlinien, um deine Website zukunftssicher aufzustellen.
Und wenn ich das BFSG einfach ignoriere?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trat am 28. Juni 2025 verbindlich und ohne Übergangsfrist in Kraft. Bei Nichteinhaltung kann es zu Abmahnungen und empfindlichen Strafzahlungen kommen. Es ist also kein Kavaliersdelikt, bei dem du es einfach mal drauf ankommen lassen kannst.
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Deine Experten

Patrick Herber
Concept Developer mit Blick für Details und das große Ganze
Der unvoreingenommene Blick von außen gepaart mit dem Know-How von erfahrenen SpezialistInnen ergibt eine fantastische Grundlage zur Inspiration, als Orientierung und für Optimierung.

Kim Lea Ziegler
Beraterin für digitale Gleichberechtigung
Gleichberechtigung endet nicht offline – auch online sollte sich jede:r uneingeschränkt bewegen können. Barrierefreie Websites schließen niemanden aus und eröffnen Unternehmen neue Zielgruppen. Ich unterstütze dich dabei, dein Unternehmen so aufzustellen, dass digitale Teilhabe für alle möglich wird.